Fachexperte/in Straßenbaubehörde (w/m/d)
Freiburg i.Breisgau, DE, 79100
Fachexperte/in Straßenbaubehörde (w/m/d)
Zur Unterstützung unseres Teams in der Abteilung Verkehr und ÖPP suchen wir Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt als Fachexperte/in Straßenbaubehörde (w/m/d).
Zu Ihren Aufgaben gehören insbesondere:
- Erlass verkehrsrechtlicher Anordnungen nach § 45 StVO im Bereich von komplexen Verkehrsführungen auf Bundesautobahnen
- Projektleitung Verkehrssicherung und Ausstattung
- Erstellung von Ausschreibungsunterlagen für die Verkehrssicherung sowie Straßenausstattung
- Entwerfen und Erstellen von Planungsunterlagen für die Sicherung der Verkehrsorganisation
- Überwachung der bauvertraglich geschuldeten Leistungen sowie die Überwachung der Finanzen
- Baustellenmanagement der Außenstelle Freiburg
Das sollten Sie mitbringen:
- Abgeschlossenes Studium als Bachelor / Dipl.-Ing. (FH) der Fachrichtung Bauingenieurwesen, Verkehrsingenieurwesens, Straßenbetriebsmanagement, Public Management oder eine vergleichbare Qualifikation bzw. staatlich geprüfter Techniker mit einschlägiger Berufserfahrung,
- Kenntnisse im Bereich des Straßenverkehrsrechts (StVO) mit sicheren Anwenderkenntnissen in den relevanten Vorschriften (RSA, ASR, RAA, RPS, ZTV-SA) und in den Verwaltungsvorschriften (VwV-STVO)
- Gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
- Bereitschaft zur Teilnahme an Ortsterminen auch außerhalb der regelmäßigen Dienstzeiten
- Der Besitz der Führerscheinklasse B
Das wäre wünschenswert:
- Praktische Erfahrungen in der verkehrlichen Abwicklung von Bundesfernstraßen bzw. Autobahnbaustellen
- Interesse an der Bearbeitung von Verwaltungsvorgängen sowie an der Anwendung von Verwaltungsvorschriften und Richtlinien
Zu Ihren persönlichen Stärken zählen:
- Hohe Belastbarkeit, Entscheidungsfreude und Einsatzbereitschaft
- Engagierte, zuverlässige, verantwortungsbewusste, selbstständige Arbeitsweise
- Sicheres, verbindliches Auftreten, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen
- Freude an der Arbeit im Team
Entgeltgruppe: E12
Die Vergütung erfolgt gemäß o.g. Entgeltgruppe entsprechend den tariflichen Eingruppierungsvorschriften des TV-Autobahn. Über die Anerkennung der Entgeltstufe wird entsprechend der individuellen Arbeitserfahrung entschieden.
Die Auswahl erfolgt durch eine Kommission.
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