Fachexperte Verkehrsbehörde Technik (w/m/d)
Hamburg, DE, 20097
Fachexperte Verkehrsbehörde Technik (w/m/d)
Zu Ihren Aufgaben gehören insbesondere:
- Erstellung von verkehrsbehördlichen Anordnungen nach § 45 StVO im Bereich der Lichtsignaltechnik und techn. Steuerungen
- Prüfung von Verkehrsführungsplänen sowie Erteilung von Zustimmungen zu den straßenbaurechtlichen Anordnungen für die NL
- Teilnahme an Verkehrsbesprechungen und Terminen der Unfallkommission
Das sollten Sie mitbringen:
- Abgeschlossenes Fachhochschulstudium der Fachrichtung Bauingenieurwesen, Verkehrsingenieurwesen (Bachelor/Diplom) oder vergleichbare Qualifikation
- Mehrjährige Berufserfahrung in den Gebieten technische Steuerung, Signalanlagen, Verkehrsmanagement insbesondere der Tunneltechnik
- Fundierte Kenntnisse im Bereich des Straßenrechts und deren Durchführungsverordnung (StVO, FStrG u.a.) sowie die Sicherung von Arbeitsstellen (RSA, ASR 5.2)
- Fundierte Kenntnisse der Richtlinien und Richtwerte für mögliche Verkehrsbelastungen RSA 21, ASR, RStO, RWBA, HBS
Das wäre wünschenswert:
- Kenntnisse der Regelwerke Technische Lieferbedingungen für Streckenstationen (TLS), Richtlinie für Wechselverkehrszeichen an Bundesfernstraßen (RWVZ), Richtlinie für Wechselverkehrszeichenanlagen an Bundesfernstraßen (RWVA)
- Kenntnisse der Richtlinie für Ausstattung und Betrieb von Straßentunneln gemäß RABT und EABT-80/100
- Umgang mit MS Office, iTWO usw.
- Bereitschaft zur Teilnahme an Ortsterminen außerhalb der regelmäßigen Dienstzeiten
- Führerschein der Klasse B
Zu Ihren persönlichen Stärken zählen:
- Engagierte, zuverlässige, verantwortungsbewusste, selbstständige Arbeitsweise
- Ausgeprägte soziale und kommunikative Kompetenz
- Freude an der Arbeit im Team
Die Vergütung erfolgt gemäß Entgeltgruppe E12 entsprechend der tariflichen Eingruppierungsvorschriften des TV-Autobahn. Entgelttabelle_MTV_Autobahn. Über die Anerkennung stufenlaufzeit-relevanter Arbeitserfahrung wird auf individueller Basis entschieden.
Bitte bewerben Sie sich über unser Karriereportal bis zum 15.12.2024.