Straßenwärter (m/w/d) oder Straßenbauer (m/w/d) für die Autobahnmeisterei Recklinghausen
Recklinghausen, DE, 45659
Straßenwärter (m/w/d) oder Straßenbauer (m/w/d) für die Autobahnmeisterei Recklinghausen
Bei ausgebildeten Straßenwärtern (w/m/d) oder Straßenbauern (w/m/d):
- Ausführung von Arbeiten zur Instandsetzung, Unterhaltung, Wartung, Pflege und Reinigung des Straßenkörpers, der Nebenanlagen sowie der Straßenausstattung (z.B. Fahrbahnausbesserungen und Oberflächenbehandlungen, Pflasterarbeiten, Markierungsarbeiten, Errichtung, Wartung und Reinigung von Verkehrsleiteinrichtungen)
- Aufstellen, warten und kontrollieren von Verkehrsbeschilderungen
- Sicherung und Kontrolle von Arbeits- und Unfallstellen, Verkehrssicherung
- Grün- und Gehölzpflege
- Durchführung von Winterdienstarbeiten auf den zugehörigen Bundesautobahnen und Nebenanlagen
Beim Quereinstieg zum Straßenwärter (w/m/d):
- Mitarbeit bei der Durchführung von Arbeiten in der Straßenunterhaltung und -instandsetzung, Wartung, Pflege und Reinigung des Straßenkörpers und der Nebenanlagen
- Mitwirkung bei der Sicherung und Kontrolle von Arbeits- und Unfallstellen
- Führen, Bedienen und Pflegen von Kleinfahrzeugen, Maschinen und Geräten
- Mitwirkung bei der Durchführung der Winterdienstarbeiten
Das sollten Sie mitbringen:
Als Straßenwärter (w/m/d) oder Straßenbauer (w/m/d):
- Erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zum Straßenwärter (m/w/d) oder Straßenbauer (m/w/d)
- Gerne mit Erfahrungen im Straßenbetriebsdienst
- Führerschein der Klasse B (zwingend) und CE erforderlich sowie die Bereitschaft zum Führen von Dienstfahrzeugen
- Körperliche Belastbarkeit sowie gesundheitliche Eignung für den Straßenunterhaltungsdienst und ganzjährige körperliche Arbeit im Freien
- Bereitschaft zur Leistung von Schichtdienst und Rufbereitschaft im Winter- und Sommerdienst
Bzgl. des Quereinstieges zum Straßenwärter (w/m/d):
- Erfolgreich abgeschlossene handwerkliche Ausbildung, vorzugsweise in den Bereichen Bau-, Land-, Forst- oder Gartenbauwirtschaft sowie die Bereitschaft zur Qualifizierungsmaßnahme im Straßenbetriebsdienst
- Führerscheinklasse B (zwingend) und C/CE (wünschenswert) oder die Bereitschaft, den Führerschein C/CE auf Kosten des Arbeitgebers zu erwerben
- Bereitschaft zum Führen von Dienstfahrzeugen
- Körperliche Belastbarkeit sowie gesundheitliche Eignung für den Straßenunterhaltungsdienst und ganzjährige körperliche Arbeit im Freien
- Bereitschaft zur Schichtarbeit und Rufbereitschaft im Winter- und Sommerdienst
Zu Ihren persönlichen Stärken zählen:
- Leistungs- und Einsatzbereitschaft
- Ausgeprägtes Verantwortungs- und Sicherheitsbewusstsein, Zuverlässigkeit
- Freude an der Arbeit im Team
- Handwerkliches Geschickt, gutes technisches Verständnis und eine rasche Auffassungsgabe
Das „Quereinstieg-leichtgemacht-Versprechen“ der Autobahn GmbH:
- Unser Qualifizierungsprogramm berücksichtigt Ihre Berufserfahrung und wird extra für Sie zusammengestellt und dauert höchstens 15 Monate.
- Theorie und Praxis für Ihre Qualifizierung zum Straßenwärter (w/m/d) werden Ihnen durch erfahrene und motivierte Kolleginnen und Kollegen beigebracht.
- Bei der Autobahn GmbH gibt es keinen Unterricht am Wochenende.
- Unterrichtsmaterialien und Führerschein der Klasse C/CE bezahlen wir.
Die Einstellung erfolgt zunächst auf 15 Monate befristet. Bringen Sie bereits den Führerschein der Klasse C/CE mit, beträgt die Befristung und das Qualifizierungs-programm nur 12 Monate. Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 4 des TV-Autobahn. Nach bestandener Prüfung des Qualifizierungsprogramms erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des TV-Autobahn.
Bereits ausgebildete Straßenwärter (m/w/d) erhalten bei Einstellung die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des TV Autobahn.
Entgeltgruppe: E4 bis E6
Die Vergütung erfolgt gemäß der o.g. Entgeltgruppe. Die individuelle Festlegung der Entgeltstufe richtet sich nach den Vorgaben des MTV-Autobahn. Zusätzlich erhalten Beschäftigte des Straßenbetriebsdienstes und Straßenbaus nach den tarifvertraglichen Regelungen der Autobahn GmbH Erschwerniszulagen sowie Wege- und Zehrgeld nach § 20 MTV Autobahn.
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