Monatsgehälter

Monatsgehälter

Jahresgehälter*

Jahresgehälter*

* Das Jahreseinkommen wird unter Einbeziehung des dreizehnten Monatseinkommens nach § 18 MTV unter der Voraussetzung des ganzjährig bestehenden, ungekürzten Anspruchs errechnet.

* Das Jahreseinkommen wird unter Einbeziehung des dreizehnten Monatseinkommens nach § 18 MTV unter der Voraussetzung des ganzjährig bestehenden, ungekürzten Anspruchs errechnet.

Ausbildungsgehälter

Ausbildungsgehälter