Bauingenieur, Raumplaner, Stadtplaner (w/m/d) Bauleitplanung / Planung Dritter / Städtebaurecht
Hamm, DE, 59065 Münster, DE, 48153 Bochum, DE, 44803
Bauingenieur, Raumplaner, Stadtplaner (w/m/d) Bauleitplanung / Planung Dritter / Städtebaurecht
Zu Ihren Aufgaben gehören insbesondere:
Wahrnehmung und Sicherung aller Interessen der Autobahn GmbH des Bundes in sämtlichen formellen und informellen Planungs- und Genehmigungsverfahren Dritter
- Mitwirkung an Beteiligungsverfahren und Erarbeitung von Stellungnahmen zu Planungen und Anfragen Dritter, insbesondere
- zur Aufstellung, Änderung, Fortschreibung von Bauleitplänen, Regionalplanungen, Landschaftsplanungen, Raum- und Stadtentwicklungsplanungen
- zu Planfeststellungsverfahren, Raumordnungsverfahren sowie sonstigen raumübergreifenden Planungen im Bereich der Autobahn
- Rechtliche und technische Prüfung von Planungsunterlagen
- Schnittstelle zum Fernstraßenbundesamt und zu den internen Fachabteilungen, Durchführung von Abstimmungen
- Wahrnehmung von Orts- und Behördenterminen
Das sollten Sie mitbringen:
- Abgeschlossenes Studium zum Bachelor (m/w/d) bzw. Diplomingenieur/in (FH) der Fachrichtung Bauingenieurwesen bzw. Verkehrsingenieurwesen, Raumplanung, Stadtplanung oder vergleichbarer Abschluss
- Vertiefte Kenntnisse des öffentlichen Baurechts, Straßenrechts sowie planungsrelevanter Regelwerke
- Kenntnisse im Sondernutzungsrecht
- Gute IT-Kenntnisse (insbesondere MS-Office)
Zu Ihren persönlichen Stärken zählen:
- Engagierte, zuverlässige, verantwortungsbewusste, selbstständige Arbeitsweise
- Hohe Belastbarkeit, Entscheidungsfreude und Einsatzbereitschaft
- Ausgeprägte soziale und kommunikative Kompetenz
- Freude an der Arbeit im Team
Bitte bewerben Sie sich über unser Karriereportal. Die Auswahl erfolgt durch eine Kommission.
Kontakt:
Für Fragen im Zusammenhang mit der angebotenen Stelle bzw. Ihrer Bewerbung kontaktieren Sie gerne:
Herrn Marcus Roth, Teamleiter | Telefonnummer: +49 15236370627| E-Mail: Marcus.Roth@autobahn.de
Entgeltgruppe: E12
Die Vergütung erfolgt gemäß o.g. Entgeltgruppe entsprechend den tariflichen Eingruppierungsvorschriften des TV-Autobahn. Über die Anerkennung der Entgeltstufe wird entsprechend der individuellen Arbeitserfahrung entschieden.