Bauingenieur Straßenplanung (w/m/d)
München, DE, 80335
Bauingenieur Straßenplanung (w/m/d)
Zur Unterstützung unseres Teams im Geschäftsbereich Planung, Bau suchen wir Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt als Bauingenieur Straßenplanung (w/m/d)
Zu Ihren Aufgaben gehören insbesondere:
- Projektverantwortlichkeit und projektbezogene Planung, Steuerung und Qualitätssicherung von Neu-, Um- und Ausbaumaßnahmen sowie Erhaltungsmaßnahmen im Bereich Infrastruktur / Verkehrswesen der Niederlassung Südbayern
- Koordinierung aller fachlich an der Planung Beteiligten (Planungsbüros, Bereiche der Autobahn GmbH des Bundes sowie Dritte)
- Prüfen von Planungs- und Entwurfsunterlagen
- Abstimmung mit Trägern öffentlicher Belange, Fachbehörden, Gebietskörperschaften und Verbänden
- Integration von Fachbeiträgen wie z.B. Landespflege, Wasserrecht, Lärmschutz
- Ausschreibung und Vergabe von Planungsleistungen an Ingenieurbüros sowie deren Koordinierung und Betreuung samt Mitwirkung bei der Vertragsabwicklung
- Mitwirkung an der Öffentlichkeitsarbeit
Das sollten Sie mitbringen:
- Hochschulausbildung (Dipl.-Ing. (Univ.) / Master) in der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder vergleichbare Qualifikation, idealerweise Schwerpunkt Straßenplanung, Infrastrukturplanung oder Verkehrswesen oder ähnliche bzw. durch berufliche Erfahrung erworbene, gleichwertige Eignung
- Einschlägige EDV-Kenntnisse in MS-Office
- Verhandlungssichere Kenntnisse der deutschen Sprache
Das wäre wünschenswert:
- Fachbezogene Berufserfahrung, Kenntnisse in den technischen Normen und Regelwerken des Straßenbaus und im Projektmanagement sind wünschenswert
- Erste Erfahrungen mit CAD-Anwendungen wünschenswert
Zu Ihren persönlichen Stärken zählen:
- Engagierte, zuverlässige, verantwortungsbewusste, selbstständige Arbeitsweise
- Sicheres, verbindliches Auftreten, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen
- Freude an der Arbeit im Team
Entgeltgruppe: E13
Die Vergütung erfolgt gemäß o.g. Entgeltgruppe entsprechend den tariflichen Eingruppierungsvorschriften des TV-Autobahn. Über die Anerkennung der Entgeltstufe wird entsprechend der individuellen Arbeitserfahrung entschieden.